Neue Verordnung für Thüringen

Neue Verordnung für Thüringen

Es ist wieder (fast) alles möglich in Thüringen!

Mit der geänderten Verordnung, die zum 13.06. in Kraft trat (für Jena vorraussichtlich ab 20.06.) und bis zum 30.08.2020 ihre Gültigkeit behält, sind die Einschränkungen im Sportbetrieb stark zurückgenommen.

Ab jetzt gelten folgende Grundsätze:
· Organisierter Trainingsbetrieb im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) kann nach den Empfehlungen der ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO stattfinden (mit 10 anderen Personen, 1,5 m Mindestabstand)


· Sport auf und in öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen auch mit mehr als 10 Personen möglich (mit Infektionsschutzkonzept)


· Schwimmhallen dürfen geöffnet werden.


· Sportveranstaltungen (auch Wettkämpfe) ohne Zuschauer sind erlaubt.


· Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann bei den Landkreisen/ der kreisfreien Stadt die Erlaubnis beantragt werden.


· Es sollen vorrangig Übungs- und Wettkampfformen gewählt werden, bei denen die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleistet werden kann.


· Nur bei Sportarten, die nicht ohne direkten Körperkontakt betrieben werden können, darf von dem Mindestabstand abgewichen werden.


· Es sollten möglichst feste Gruppen gebildet werden.


· Versammlungen und gesellige Veranstaltungen bis 75 Personen unter freiem Himmel bzw. bis 30 Personen in geschlossenen Räumen sind bei Einhaltung des Mindestabstandes möglich. Bei mehr als 75 bzw. 30 Personen ist die Veranstaltung mind. 48 Stunden vor Beginn den Landkreisen/ kreisfreien Städten anzuzeigen.


· Zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten sind Teilnehmerlisten (Training, Wettkampf, sonstige Vereinsveranstaltungen) zu führen und vier Wochen aufzubewahren.

Ein Infektionsschutzkonzept muss weiter vorliegen.

Solltet ihr Fragen oder Umsetzungsschwierigkeiten zu der neuen Verordnung haben, sind wir natürlich weiterhin für euch da!

Corona Q & A

Corona Q & A

Alle Fragen rund um die Durchführung von Sport während der Coronakrise haben wir für euch in einem übersichtlichen Frage und Antwort Format zusammengestellt. Solltet ihr darüber hinaus noch Fragen haben, könnt ihr sie uns gerne zuschicken.

Die Q & A erreicht ihr HIER.

SoloRun Jena

SoloRun Jena

Das Team vom Laufladen und Laufservice möchten mit dem Laufangebot SoloRun Jena, entdecke die “7 Laufwunder von Jena” einen Beitrag gegen “langweiliges Rundendrehen” im Homeoffice oder der immer selbigen “lauf um das Haus Runde” leisten. Wir haben dazu 7 wunderschöne Lauf- und Wanderwege in den Jenaer Bergen erkundet und zu einer Challenge zusammengefasst.
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Da seit März sämtliche Volksläufe abgesagt wurden und auch wahrscheinlich kaum ein Veranstalter bis Ende August einen Volkslauf durchführen wird, können beim SoloRun Jena alle Lauf- und Wanderfreunde aus Jena und Umland etwas Gutes für sich und die Natur tun. Unter dem  Motto: “Wir laufen Solo, wir schaffen gemeinsam 2020 Kilometer” kann man zwischen 1-7 Strecken mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad wählen. Die Strecken befinden sich größtenteils auf bekannten und beschilderten Wanderstrecken bzw. führen diese teilweise über bekannte Volkslaufstrecken. Für jede Strecke steht ein GPS Track zur Verfügung.
 
Beim SoloRun Jena geht es nicht um den schnellsten Läufer/in, mitmachen und gesund die Strecken erkunden steht im Vordergrund. Für jeden absolvierten Kilometer spendet die Volksbank eG Gera-Jena-Rudolstadt einen “Kilometer-Euro”. Die gesammelten Spenden sollen für die Erhaltung der Wald- und Forstwege rings um Jena verwendet werden.
 
Der Zeitraum für den SoloRun Jena ist für Mai bis August eingeplant. Jeder Teilnehmer erhält neben seiner persönlichen Startnummer eine Urkunde mit seinen Ergebnissen. Unter allen Teilnehmern werden zusätzlich nach Ende der Challenge attraktive Preise aus dem Laufladen Jena verlost. An einer Motivation für eine Vereinswertung arbeiten wir noch.
 
Alle Infos zur Veranstaltung haben wir auf der Meldeseite des Laufservice Jena zusammengefasst:
 
 

30 Jahre SSB Jena e.V.

Gruppenbild SSB Geburtstag

30 Jahre SSB Jena e.V.

“Mit dem heutigen Tag, dem 29. Mai 2020, wird der Stadtsportbund Jena e.V. 30 Jahre alt.
Wir möchten den Tag mit Ihnen feiern, was leider aufgrund der “äußeren Umstände” nicht ganz so funktioniert, wie wir uns das noch bis zum Anfang diesen Jahres vorgestellt haben. Die Feier unseres runden Jahrestages wird also zunächst im kleinen Rahmen stattfinden.

Ich bedanke mich im Namen des Vorstandes bei unseren hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns Sportlerinnen und Sportler in Jena jeden Tag mit ihrer Arbeit unterstützen, damit wir für unseren Sport die Rahmenbedingungen vorfinden, die wir brauchen. Jeder, der in den vergangenen 30 Jahren den Stadtsportbund als Vorstandsmitglied, Mitarbeiter, als einer der unverzichtbaren ehrenamtlichen Helfer oder auch als Sponsor unterstützt hat, hat einen unschätzbaren Beitrag dazu geleistet, dass der Jenaer Sport in diesen drei Jahrzehnten stetig stärker, vielfältiger und interessanter wurde.

Ebenfalls bedanken möchte ich mich für die vorbildliche Kooperation mit der Stadt Jena und ihren Eigenbetrieben. Sie leistet einen wesentlichen finanziellen und organisatorischen Beitrag zum Gelingen unserer sportlichen Ambitionen. Wir alle finden in Jena Rahmenbedingungen vor, die es in anderen Teilen Thüringens, aber auch darüber hinaus, häufig nicht gibt. Die Investitionen der vergangenen, aber auch der kommenden Jahre sind ein unwiderlegbares Zeichen, wie sehr sich unsere Kommunalpolitik auch in zuweilen herausfordernden Zeiten mit dem Sport verbunden fühlt.

Ich finde, es ist gleichzeitig eine hervorragende Gelegenheit, auch ganz speziell Ihnen, unseren 115 Mitgliedsvereinen, an dieser Stelle ein herzliches Danke zu sagen für Ihr unermüdliches ehrenamtliches Engagement, ohne das der Sport in jena nicht in dieser Fülle und Vielfalt möglich wäre. Durch Sie sind wir einer der mitgliederstärksten Verbände in Thüringen, was beweist, dass Ihre Tätigkeit Sportlerinnen und Sportler jeden Alters anzieht und auch dauerhaft an Sie bindet.

Ich hoffe, Sie freuen sich gemeinsam mit uns über unser Jubiläum und das gemeinsam Erreichte in den vergangenen Jahren und wünsche uns allen weiterhin eine gute Zusammenarbeit!” (Sören Genzler – Vorsitzender)

Als kleine Geburtstagsparty gab es gestern ein Pressegespräch. Den Bericht dazu gibt es hier: https://www.otz.de/…/jenaer-stadtsportbund-ist-30-jahre-dac…

Foto: Kristian Philler

Hygienekonzepte für den Wiedereinstieg

Hygienekonzepte für den Wiedereinstieg

Wenn ihr im Verein gerade daran sitzt, ein Hygienekonzept für den Wiedereinstieg zu erstellen, dann wird diese Seite für euch sicher hilfreich sein.
Dort gibt es Mehrstufenpläne und Hygienekonzepte der einzelnen Sportfachverbände, an denen ihr euch orientieren könnt.
Solltet ihr noch Fragen zu derzeit gültigen Regularien haben oder Hilfe bei der Erstellung eines Hygienekonzeptes benötigen, stehen wir euch gerne telefonisch (03641 – 39 46 12) oder per E-Mail zur Verfügung.

Vorsichtige Öffnung des organisierten Sports

Kann´s losgehen

Vorsichtige Öffnung des organisierten Sports

Der Landessportbund Thüringen sieht in Bezug auf die gestern in Kraft getretene Verordnung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Eindämmung und Ausbreitung des Coronavirus im Hinblick auf den möglichen Nutzungsumfang von Sportfreianlagen noch Klärungsbedarf im Detail. “(…) Aktuell gibt es noch einige Unsicherheiten zum Umfang und zur Art und Weise der Nutzung durch die Vereine(…)”, erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel.

Nach dem jetzigen Wortlaut der Verordnung ist für die Nutzung der Sportanlagen die Zustimmung durch den jeweiligen Träger der Anlage erforderlich. Hierbei muss insbesondere die Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln abgesprochen werden. “Solange noch nicht feststeht, ob bzw. wie genau ein organisiertes, angeleitetes Training möglich ist, empfehlen wir den Vereinen, sich mit den Verantwortlichen vor Ort zu den Nutzungskonditionen abzustimmen bzw. auf ein organisiertes Vereinstraining bis zum Ende dieser Woche noch zu verzichten”, so Zirkel, der sich mit Blick auf die am 6. Mai stattfindende nächste Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten eine weitere Klärung für die schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs hofft.

“Alle Vereine sind zur Vorbereitung einer Wiederaufnahme des Sportbetriebs aufgerufen, sich mit den Vorgaben ihres jeweiligen Spitzenverbandes auseinanderzusetzen und eine Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln bezogen auf ihre Sportart und ihre Trainingsbedingungen zu prüfen. Die Sportvereine und –verbände, die bereits jetzt mit dem Trainingsbetrieb wieder beginnen können, bitten wir nachdrücklich, sich der Gesamtverantwortung für alle anderen organisierten Sportler bewusst zu sein. Nur wenn es uns als Sportfamilie insgesamt gelingt, dass die Politik uns eine verantwortungsvolle Umsetzung zutraut, wird und kann es weitere Öffnungsschritte geben”, so Zirkel weiter.

Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen geöffnet

Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen geöffnet

Die aktuelle Krisensituation aufgrund der Corona-Pandemie schränkt den organisierten Thüringer Sport weiterhin massiv ein. Die Thüringer Sportvereine setzen bisher verantwortungsvoll alle vorgegeben Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie um. Dafür ein herzliches Danke!

Einige Vereine sehen sich bereits jetzt mit einer finanziellen Notlage konfrontiert – gemeinsam wollen der LSB Thüringen und der Freistaat an dieser Stelle unterstützend wirken. Abhilfe soll die am 15. April in Kraft getretene Soforthilfe des Landes für den gemeinnützigen Bereich schaffen, für den auch Sportvereine antragsberechtigt sind. Die Antragstellung hierfür ist ab sofort möglich.

Der LSB Thüringen befindet sich aktuell noch in der Abstimmung, um wichtige Fragen zu klären. Deshalb empfehlen wir, mit der Beantragung noch bis zur kommenden Woche zu warten, um letzte Details klären und die betroffenen Sportvereine rechtssicher beraten zu können. Die Antragstellung ist bis 31. Mai 2020 möglich.

Das Corona-„Soforthilfeprogramm gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen” soll auch dem organisierten Sport helfen, finanzielle Notlagen auf Grund der Corona-Pandemie zu bewältigen oder zu mindern. Antragsberechtigt sind grundsätzlich auch gemeinnützige Thüringer Sportvereine. Vereine, die einen Antrag stellen möchten, müssen neben weiteren Fördervoraussetzungen wirtschaftlich tätig sein und wegen der Corona-Pandemie eine existenzgefährdende Wirtschaftslage zu überwinden haben.

Zur wirtschaftlich Tätigkeit steht in offiziellen Hinweisen zur Antragstellung: “Diese Einrichtungen und Organisationen (Anm.: Vereine) wollen regelmäßig Einnahmen erzielen und haben deshalb dauerhaft Ausgaben.”

Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden (wegen der Corona-Pandemie geminderten) Einnahmen nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu zahlen (Punkt 4 der Richtlinie).

Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl – auf bis 30.000 Euro. Bei der Berechnung der Beschäftigten werden auch Minijobber und Auszubildende mit einbezogen.
Pressemitteilungen LSB 16.04.2020

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