Warnstufe 2 in Jena
Seit dem 22.10.2021 befindet sich Jena in der Warnstufe 2 des Thüringer Corona Frühwarnsystem.
Damit gelten neue Einschränkungen auch im Sportbetrieb.
Ab heute, 22.10.2021, gelten für den Sportbetrieb in Jena folgende Regelungen:
Die Nutzung von Innenbereichen der Sportstätten (neben den Sporthallen auch die Umkleide- und Sanitärräume) unterliegt der 3-G-Regelung. Im Außenbereich gilt die 3-G-Regelung für alle Kontaktsportarten. Alle Personen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder einen gültigen Coronatest (PCR Test 48h gültig, Schnelltest 24h gültig) vorweisen.
Ausnahmen im organisierten Sport:
– von der Testpflicht befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
– als getestet gelten Kinder und Jugendliche, die am Testregime der Schule teilnehmen
– Schulsport (auch der Trainingsbetrieb für Schüler am Sportgymnasium)
– Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufsportlern, Profivereinen und Kaderathleten
Solltet ihr Fragen zum derzeitigen Stand haben, ruft uns bitte an. Wir versuchen alle aufkommenden Fragen zu beantworten.
Übersicht über die Warnstufenregelung in Jena