Neue Verordnung für Thüringen
Es ist wieder (fast) alles möglich in Thüringen!
Mit der geänderten Verordnung, die zum 13.06. in Kraft trat (für Jena vorraussichtlich ab 20.06.) und bis zum 30.08.2020 ihre Gültigkeit behält, sind die Einschränkungen im Sportbetrieb stark zurückgenommen.
Ab jetzt gelten folgende Grundsätze:
· Organisierter Trainingsbetrieb im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) kann nach den Empfehlungen der ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO stattfinden (mit 10 anderen Personen, 1,5 m Mindestabstand)
· Sport auf und in öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen auch mit mehr als 10 Personen möglich (mit Infektionsschutzkonzept)
· Schwimmhallen dürfen geöffnet werden.
· Sportveranstaltungen (auch Wettkämpfe) ohne Zuschauer sind erlaubt.
· Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann bei den Landkreisen/ der kreisfreien Stadt die Erlaubnis beantragt werden.
· Es sollen vorrangig Übungs- und Wettkampfformen gewählt werden, bei denen die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleistet werden kann.
· Nur bei Sportarten, die nicht ohne direkten Körperkontakt betrieben werden können, darf von dem Mindestabstand abgewichen werden.
· Es sollten möglichst feste Gruppen gebildet werden.
· Versammlungen und gesellige Veranstaltungen bis 75 Personen unter freiem Himmel bzw. bis 30 Personen in geschlossenen Räumen sind bei Einhaltung des Mindestabstandes möglich. Bei mehr als 75 bzw. 30 Personen ist die Veranstaltung mind. 48 Stunden vor Beginn den Landkreisen/ kreisfreien Städten anzuzeigen.
· Zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten sind Teilnehmerlisten (Training, Wettkampf, sonstige Vereinsveranstaltungen) zu führen und vier Wochen aufzubewahren.
Ein Infektionsschutzkonzept muss weiter vorliegen.
Solltet ihr Fragen oder Umsetzungsschwierigkeiten zu der neuen Verordnung haben, sind wir natürlich weiterhin für euch da!