Vorsichtige Öffnung des organisierten Sports
Der Landessportbund Thüringen sieht in Bezug auf die gestern in Kraft getretene Verordnung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Eindämmung und Ausbreitung des Coronavirus im Hinblick auf den möglichen Nutzungsumfang von Sportfreianlagen noch Klärungsbedarf im Detail. “(…) Aktuell gibt es noch einige Unsicherheiten zum Umfang und zur Art und Weise der Nutzung durch die Vereine(…)”, erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel.
Nach dem jetzigen Wortlaut der Verordnung ist für die Nutzung der Sportanlagen die Zustimmung durch den jeweiligen Träger der Anlage erforderlich. Hierbei muss insbesondere die Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln abgesprochen werden. “Solange noch nicht feststeht, ob bzw. wie genau ein organisiertes, angeleitetes Training möglich ist, empfehlen wir den Vereinen, sich mit den Verantwortlichen vor Ort zu den Nutzungskonditionen abzustimmen bzw. auf ein organisiertes Vereinstraining bis zum Ende dieser Woche noch zu verzichten”, so Zirkel, der sich mit Blick auf die am 6. Mai stattfindende nächste Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten eine weitere Klärung für die schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs hofft.
“Alle Vereine sind zur Vorbereitung einer Wiederaufnahme des Sportbetriebs aufgerufen, sich mit den Vorgaben ihres jeweiligen Spitzenverbandes auseinanderzusetzen und eine Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln bezogen auf ihre Sportart und ihre Trainingsbedingungen zu prüfen. Die Sportvereine und –verbände, die bereits jetzt mit dem Trainingsbetrieb wieder beginnen können, bitten wir nachdrücklich, sich der Gesamtverantwortung für alle anderen organisierten Sportler bewusst zu sein. Nur wenn es uns als Sportfamilie insgesamt gelingt, dass die Politik uns eine verantwortungsvolle Umsetzung zutraut, wird und kann es weitere Öffnungsschritte geben”, so Zirkel weiter.