Aktuelle Coronaregeln

Aktuelle Coronaregeln

Seit dem 01.03.2022 gelten bis vorraussichtlich 19.03.2022 folgende Zugangsbeschränkungen zum organisierten Sport.

Es gibt jetzt ein 2-Stufen-System. Die Basisstufe gilt bis die Hospitalisierung und die prozentuale Intensivbettenbelegung, an 5 aufeinander folgenden Tagen, einen Wert von 12 übersteigen. Danach gilt die Infektionsstufe. Zudem wird der Sportbetrieb jetzt durch die normale Maßnahmenverordnung geregelt und nicht mehr durch das Ministerium TMBJS.

Basisstufe:
Sport außen -> keine Beschränkungen beim Sporttreiben ohne Zuschauer (Infektionsschutzkonzept ist dennoch Pflicht)
Sport innen -> 3G Regelung + Infektionsschutzkonzept

Infektionsstufe:
Sport außen -> keine Beschränkungen beim Sporttreiben ohne Zuschauer (Infektionsschutzkonzept ist dennoch Pflicht)
Sport innen -> 2G Regelung (Schwimmkurse 3G)

 

Host Town

Host Town Jena 2023

Zusammen inklusiv – Jena ist Host Town für die Special Olympics World Games Berlin 2023

Der Auftakt ist gemacht, die Entscheidungen sind getroffen – und die Freude ist riesig: Jena wird eine von 216 Host Towns während der Special Olympics World Games Berlin 2023 sein. Das weltweit größte inklusive Sportevent wird vom 17. bis 25. Juni 2023 in Berlin stattfinden. Den Ausschlag zur Auswahl als Gastgeberstadt haben vor allem Konzepte für inklusive Projekte vor Ort gegeben. Jena punktete hierbei mit seinem „Aktionsplan Inklusives Jena“, der seit dem Stadtratsbeschluss 2017 Maßnahmen zur besseren Integration von Menschen mit Behinderungen in der Stadt begleitet. Zudem überzeugte der Vorschlag, das Inklusionsfestival „Mit Behinderungen ist zu rechnen“ im Rahmen der Austragung der Special Olympics World Games Berlin in Jena durchzuführen.

Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche freut sich über die Ernennung Jenas als Host Town: „2017 haben wir den Aktionsplan „Inklusives Jena“ mit dem Ziel verabschiedet, die UN-Behindertenrechtskonvention konkret vor Ort umzusetzen und Maßnahmen in Kultur, Freizeit und Sport in Jena auf den Weg zu bringen. Dass wir nun als Gastgeberstadt Teil des größten inklusiven Sportevents der Welt sein dürfen, wird eine wunderbare Gelegenheit sein, für dieses wichtige Thema Aufmerksamkeit zu schaffen.“

“Und wir dürfen als Stadt Teil des bundesweiten Programms sein”, freuen sich Sportdezernent Benjamin Koppe und die Sportbeauftragte Vanessa Baum.  “Die Ernennung als Host Town zeigt, dass unsere bisherigen Bemühungen auf dem Weg zu einer inklusiven Sportlandschaft in die richtige Richtung weisen. Nun gilt es die sich daraus ergebenden Chancen und Netzwerke zu nutzen und das Thema Inklusion und die selbstbestimmte Teilhabe in unserer Stadtgesellschaft weiter voran zu treiben.” so Benjamin Koppe.

Die Bewerbung Jenas als Gastgeberstadt bei den Special Olympics World Games wurde zunächst in einem kleinen Kreis unter Beteiligung des Dezernats 2 (Sport), JenaKultur, Dezernat 4 (Soziales und Bildung) und dem Stadtsportbund erarbeitet. Bei der weiteren Vorbereitung des Rahmenprogramms werden weitere Partner ins Boot geholt. Vanessa Baum sagt: „In Jena haben wir viele Akteure, denen die Inklusion am Herzen liegt. Allein drei Inklusionsfirmen und zwei Werkstattstandorte bieten eine große Vielfalt an Angeboten. Die lokalen Akteure werden die Sportler*innen herzlich willkommen heißen und abwechslungsreiche Begegnungen möglich machen.“

Jenaer Inklusionsfestival soll helfen Berührungsängste abzubauen

Die Host Towns bereiten den Empfang für die internationalen Delegationen. Über vier Tage, vom 12. und 15. Juni 2023, ist Jena Gastgeber für die Athlet*innen und deren Angehörige vor Beginn der Wettbewerbe in Berlin. Die Delegationen lernen Land und Leute kennen. Aus der Nähe erfahren sie die regionalen Besonderheiten und Einzigartigkeiten der Stadt kennen. Daneben soll 2023 auch das Jenaer Inklusionsfestival stattfinden.

Jonas Zipf, Werkleiter von JenaKultur, sagt: „Die Verzahnung von Sport, Kultur und Inklusion wird mit dem Inklusionsfestival weitere Möglichkeiten schaffen, insbesondere die Stadtgesellschaft für das nach wie vor überwiegend marginalisierte Thema der Inklusion zu sensibilisieren. Gleichzeitig soll die Offenheit von Menschen ohne Behinderung, denen die Berührungspunkte im Alltag fehlen, durch Begegnungsmöglichkeiten und einen direkten Austausch auf Arbeits- und Freizeitebene gefördert werden.“

Inklusion begreifbar(er) machen

Special Olympics Deutschland (SOD) ist die deutsche Organisation der weltweit größten, vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) offiziell anerkannten Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.

Mit den Special Olympics World Games Berlin 2023, dem weltweit größten inklusiven Sportevent, wird Inklusion (be-)greifbarer. Menschen mit geistiger Behinderung werden sichtbar, Begegnungen einfacher, Austausch selbstverständlicher. Im Berliner Olympiastadion, auf dem Alexanderplatz – und dank des Programms auch in Jena.

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Pressefoto: Juliana Rößler, Athletenrat SO Berlin, freut sich auf das Host Town Program 2023. Jena freut sich darauf, viele Athlet*innen und Angehörige im Rahmen der Special Olympics World Games 2023 zu begrüßen und gemeinsam das Jenaer Inklusionsfestival zu feiern. (Quelle: LOC Special Olympics World Games Berlin 2023 / Camera 4 – Tilo Wiedensohler, angepasst durch Stadt Jena)

2G+ Ausnahmen im Sport

2G+ Ausnahmen im Sport

Auch für den Sportbereich gelten mit der neuen Verordnung Ausnahmen für den 2G+ Nachweis.

Für den Sport in Innenräumen gilt grundsätzlich die Nachweispflicht eines Impf- oder Genesungsnachweises und zusätzlich ein tagesaktueller Schnelltest. Von der Testpflicht ausgenommen sind, nach §2 Abs 3 ThürMaßnahmenVO, jetzt folgende Gruppen:

 3) Für Bereiche mit 2G-Plus-Zugangsbeschränkung besteht keine Verpflichtung zur Vorlage des Nachweises eines negativen Testergebnisses nach Absatz 2 Nr. 16 für:

  1. geimpfte Personen, die eine Auffrischimpfung nachweisen oder bei denen der Zeitpunkt der für die Grundimmunisierung erforderlichen letzten Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt,
  2. genesene Personen nach Absatz 2 Nr. 13,
  3. asymptomatische Personen, die eine zurückliegende Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie mindestens eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

 

2G im Sportbetrieb

2G im Sportbetrieb

2G gilt im Thüringer Erwachsenensport ab Freitag, 19. November 2021

 

Im Einzelnen gilt jetzt für den organisierten Sportbetrieb:

 2G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen):

  • für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich im Freien und in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen

 

Ausnahmen:

3G+ (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen, PCR-Getestet):

  • Profisportler*innen, (Nachwuchs-)Leistungskader in Training und Wettkampf
  • Trainer*innen im Kinder- und Jugendsport

 

3G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen, Getestet (per Antigen-Schnelltest)):

  • Kinder und Jugendliche in Training und Wettkampf, die bereits eingeschult worden sind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Regelmäßige Schultests gelten, wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, als Testnachweis. Kinder und Jugendliche ohne Schultestnachweis müssen einen anderen 3G-Nachweis erbringen.

 

Kein Nachweis erforderlich:

  • Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind und keine Covid-19-Symptome haben.

 

 

Für den Umgang mit Zuschauerinnen und Zuschauern bei Sportwettkämpfen gelten die vom Kabinett festgelegten allgemeinen Regelungen für öffentliche Veranstaltungen; darunter fällt auch die Elternbegleitung bei Kindersportwettkämpfen.

  • In geschlossenen Räumen:
    • 2G
    • Qualifizierte Gesichtsmaske
    • Anzeigepflicht der Veranstaltung mit Zuschauern beim zuständigen Gesundheitsamt (fünf Werktage vorher), Genehmigungspflicht ab 500 Personen
    • Obergrenze von 1.000 Personen

 

  • Im Freien:
    • 2G
    • Qualifizierte Gesichtsmaske
    • Anzeigepflicht der Veranstaltung mit Zuschauern beim zuständigen Gesundheitsamt (fünf Werktage vorher), Genehmigungspflicht ab 1.000 Personen
    • Kapazitätsbeschränkung auf 75% der Höchstauslastung
    • Maximal 2.000 Personen

 

Die Regelungen gelten für die Warnstufe 3 des Thüringer Frühwarnsystems, die derzeit in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Kraft ist. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Regelung mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung thüringenweit in Kraft gesetzt: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-11-18_TMBJS-Allgemeinverfuegung_Kita-Schule-Jugendhilfe-Sport.pdf.

 

Als Profisportler*innen und (Nachwuchs-)Leistungskader gelten: Berufssportler*innen, Profisportler*innen, Kaderathlet*innen der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht olympischen Sportarten sowie Kaderathlet*innen des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland.

 

Warnstufe 3 in Jena

Warnstufe 3 in Jena

Seit dem 05.11.2021 befindet sich Jena in der Warnstufe 3 des Thüringer Corona Frühwarnsystem.

Damit gelten neue Einschränkungen auch im Sportbetrieb.

Seit dem 05.11.2021 gelten für den Sportbetrieb in Jena folgende Regelungen:

Die Nutzung von Innen- und Außenbereichen der Sportstätten (neben den Sporthallen auch die Umkleide- und Sanitärräume) unterliegt der 3-G-Regelung. Alle Personen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder einen gültigen Coronatest (PCR Test 48h gültig, Schnelltest 24h gültig) vorweisen.

Ausnahmen im organisierten Sport:
– von der Testpflicht befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
– als getestet gelten Kinder und Jugendliche, die am Testregime der Schule teilnehmen
– Schulsport (auch der Trainingsbetrieb für Schüler am Sportgymnasium)
– Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufsportlern, Profivereinen und Kaderathleten

 

Solltet ihr Fragen zum derzeitigen Stand haben, ruft uns bitte an. Wir versuchen alle aufkommenden Fragen zu beantworten.

Übersicht über die Warnstufenregelung in Jena

Aktuelle Coronaverordnungen und Zahlen

Aushang 3-G-Regel im Sport

Warnstufe 2 in Jena

Warnstufe 2 in Jena

Seit dem 22.10.2021 befindet sich Jena in der Warnstufe 2 des Thüringer Corona Frühwarnsystem.

Damit gelten neue Einschränkungen auch im Sportbetrieb.

Ab heute, 22.10.2021, gelten für den Sportbetrieb in Jena folgende Regelungen:

Die Nutzung von Innenbereichen der Sportstätten (neben den Sporthallen auch die Umkleide- und Sanitärräume) unterliegt der 3-G-Regelung. Im Außenbereich gilt die 3-G-Regelung für alle Kontaktsportarten. Alle Personen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder einen gültigen Coronatest (PCR Test 48h gültig, Schnelltest 24h gültig) vorweisen.

Ausnahmen im organisierten Sport:
– von der Testpflicht befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
– als getestet gelten Kinder und Jugendliche, die am Testregime der Schule teilnehmen
– Schulsport (auch der Trainingsbetrieb für Schüler am Sportgymnasium)
– Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufsportlern, Profivereinen und Kaderathleten

 

Solltet ihr Fragen zum derzeitigen Stand haben, ruft uns bitte an. Wir versuchen alle aufkommenden Fragen zu beantworten.

Übersicht über die Warnstufenregelung in Jena

Aktuelle Coronaverordnungen und Zahlen

Aushang 3-G-Regel im Sport

Warnstufe 1 in Jena

Warnstufe 1 in Jena

Seit dem 07.10.2021 befindet sich Jena in der Warnstufe 1 des Thüringer Corona Frühwarnsystem.

Damit gelten neue Einschränkungen auch im Sportbetrieb.

Ab heute, 08.10.2021, gelten für den Sportbetrieb in Jena folgende Regelungen:

Die Nutzung von Innenbereichen der Sportstätten (neben den Sporthallen auch die Umkleide- und Sanitärräume) unterliegt der 3-G-Regelung. Alle Personen, die die Räume betreten wollen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder einen gültigen Coronatest (PCR Test 48h gültig, Schnelltest 24h gültig) vorweisen.

Ausnahmen im organisierten Sport:
– von der Testpflicht befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
– als getestet gelten Kinder und Jugendliche, die am Testregime der Schule teilnehmen
– Schulsport (auch der Trainingsbetrieb für Schüler am Sportgymnasium)
– Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufsportlern, Profivereinen und Kaderathleten

 

Solltet ihr Fragen zum derzeitigen Stand haben, ruft uns bitte an. Wir versuchen alle aufkommenden Fragen zu beantworten.

Übersicht über die Warnstufenregelung in Jena

Aktuelle Coronaverordnungen und Zahlen

Aushang 3-G-Regel im Sport