2G+ Ausnahmen im Sport

2G+ Ausnahmen im Sport

Auch für den Sportbereich gelten mit der neuen Verordnung Ausnahmen für den 2G+ Nachweis.

Für den Sport in Innenräumen gilt grundsätzlich die Nachweispflicht eines Impf- oder Genesungsnachweises und zusätzlich ein tagesaktueller Schnelltest. Von der Testpflicht ausgenommen sind, nach §2 Abs 3 ThürMaßnahmenVO, jetzt folgende Gruppen:

 3) Für Bereiche mit 2G-Plus-Zugangsbeschränkung besteht keine Verpflichtung zur Vorlage des Nachweises eines negativen Testergebnisses nach Absatz 2 Nr. 16 für:

  1. geimpfte Personen, die eine Auffrischimpfung nachweisen oder bei denen der Zeitpunkt der für die Grundimmunisierung erforderlichen letzten Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt,
  2. genesene Personen nach Absatz 2 Nr. 13,
  3. asymptomatische Personen, die eine zurückliegende Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie mindestens eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

 

Warnstufe 3 in Jena

Warnstufe 3 in Jena

Seit dem 05.11.2021 befindet sich Jena in der Warnstufe 3 des Thüringer Corona Frühwarnsystem.

Damit gelten neue Einschränkungen auch im Sportbetrieb.

Seit dem 05.11.2021 gelten für den Sportbetrieb in Jena folgende Regelungen:

Die Nutzung von Innen- und Außenbereichen der Sportstätten (neben den Sporthallen auch die Umkleide- und Sanitärräume) unterliegt der 3-G-Regelung. Alle Personen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder einen gültigen Coronatest (PCR Test 48h gültig, Schnelltest 24h gültig) vorweisen.

Ausnahmen im organisierten Sport:
– von der Testpflicht befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
– als getestet gelten Kinder und Jugendliche, die am Testregime der Schule teilnehmen
– Schulsport (auch der Trainingsbetrieb für Schüler am Sportgymnasium)
– Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufsportlern, Profivereinen und Kaderathleten

 

Solltet ihr Fragen zum derzeitigen Stand haben, ruft uns bitte an. Wir versuchen alle aufkommenden Fragen zu beantworten.

Übersicht über die Warnstufenregelung in Jena

Aktuelle Coronaverordnungen und Zahlen

Aushang 3-G-Regel im Sport

Warnstufe 2 in Jena

Warnstufe 2 in Jena

Seit dem 22.10.2021 befindet sich Jena in der Warnstufe 2 des Thüringer Corona Frühwarnsystem.

Damit gelten neue Einschränkungen auch im Sportbetrieb.

Ab heute, 22.10.2021, gelten für den Sportbetrieb in Jena folgende Regelungen:

Die Nutzung von Innenbereichen der Sportstätten (neben den Sporthallen auch die Umkleide- und Sanitärräume) unterliegt der 3-G-Regelung. Im Außenbereich gilt die 3-G-Regelung für alle Kontaktsportarten. Alle Personen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder einen gültigen Coronatest (PCR Test 48h gültig, Schnelltest 24h gültig) vorweisen.

Ausnahmen im organisierten Sport:
– von der Testpflicht befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
– als getestet gelten Kinder und Jugendliche, die am Testregime der Schule teilnehmen
– Schulsport (auch der Trainingsbetrieb für Schüler am Sportgymnasium)
– Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufsportlern, Profivereinen und Kaderathleten

 

Solltet ihr Fragen zum derzeitigen Stand haben, ruft uns bitte an. Wir versuchen alle aufkommenden Fragen zu beantworten.

Übersicht über die Warnstufenregelung in Jena

Aktuelle Coronaverordnungen und Zahlen

Aushang 3-G-Regel im Sport

Warnstufe 1 in Jena

Warnstufe 1 in Jena

Seit dem 07.10.2021 befindet sich Jena in der Warnstufe 1 des Thüringer Corona Frühwarnsystem.

Damit gelten neue Einschränkungen auch im Sportbetrieb.

Ab heute, 08.10.2021, gelten für den Sportbetrieb in Jena folgende Regelungen:

Die Nutzung von Innenbereichen der Sportstätten (neben den Sporthallen auch die Umkleide- und Sanitärräume) unterliegt der 3-G-Regelung. Alle Personen, die die Räume betreten wollen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder einen gültigen Coronatest (PCR Test 48h gültig, Schnelltest 24h gültig) vorweisen.

Ausnahmen im organisierten Sport:
– von der Testpflicht befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
– als getestet gelten Kinder und Jugendliche, die am Testregime der Schule teilnehmen
– Schulsport (auch der Trainingsbetrieb für Schüler am Sportgymnasium)
– Trainings- und Wettkampfbetrieb von Berufsportlern, Profivereinen und Kaderathleten

 

Solltet ihr Fragen zum derzeitigen Stand haben, ruft uns bitte an. Wir versuchen alle aufkommenden Fragen zu beantworten.

Übersicht über die Warnstufenregelung in Jena

Aktuelle Coronaverordnungen und Zahlen

Aushang 3-G-Regel im Sport